Tierisch guter Service für fröhliche Schnauzen
Tierisch guter Service für fröhliche Schnauzen

Impfvorschriften

Die Impfvorschriften vieler Tierpensionen sind veraltet, dort herrscht meist die Überzeugung, daß viel impfen viel hilft. Zumindest bei der Tollwutimpfung aber sollte man sich auf die Hinterbeine stellen.

Tollwutimpfstoffe
Durch die Änderung der deutschen Tollwutverordnung ist es seit 2006 auch in Deutschland möglich, Haustiere für drei Jahre (Hunde) oder für vier Jahre (Katzen) gegen Tollwut impfen zu lassen. Inzwischen haben alle deutschen Tollwutimpfstoffe für Katzen und Hunde die Mehrjahreszulassung. Das betrifft sowohl Tollwuteinzelimpfstoffe als auch solche in Kombinationsprodukten.

Schlussfolgerung:
Hunde oder Katzen , die als Gäste zu den fröhlichen Schnauzen kommen, brauchen nur noch alle drei Jahre geimpft werden .Ich sehe nicht ein, häufigere Tollwutimpfungen zu verlangen als der Gesetzgeber. Die Impfungen gegen die relevanten Virusinfektionen schützen länger als ein oder drei Jahre.

Auszug Hompage www.haustierimpfungen.de

Probleme bei der Tollwutimpfung
Tierhalter/innen sollten darauf achten, daß ihre Katzen oder Hunde einen Impfstoff mit möglichst langem Nachimpfintervall erhalten (Hunde: maximal drei Jahre, Katzen: maximal vier Jahre) und daß der Tierarzt den nächsten Tollwutimpftermin entsprechend im EU-Heimtierpaß einträgt.

Es empfiehlt sich deshalb, sich beim Tierarzt den EU-Heimtierpaß zu besorgen, auch wenn man ihn nicht für Auslandsreisen mit dem Haustier braucht. Die alten Impfpässe haben i. d. R. keine Rubrik, in der der Tierarzt einträgt, wann die nächste Tollwutimpfung fällig wird.

Viele Tierhalter/innen haben berichtet, daß Tierärzte nicht bereit sind, auf die jährliche Tollwutimpfung zu verzichten. Dabei werden allerlei merkwürdige Behauptungen vorgebracht. Beispiele:

Es wird rundweg abgestritten, daß jetzt auch in Deutschland Mehrjahresimpfungen gegen Tollwut rechtlich möglich seien. Das ist nicht wahr (siehe auch den unterstehenden Auszug aus der Tollwutverordnung).
Es wird (immer noch) behauptet, es gebe gar keine deutschen Tollwutimpfstoffe mit Dreijahreszulassung. Das ist nicht wahr. Es wird behauptet, die Mehrjahrestollwutimpfstoffe seien schlechter verträglich als Einjahrestollwutimpfstoffe. Das ist nicht wahr, denn es handelt sich um dieselben Produkte wie früher, es wurde nur die Zulassung geändert. Es wird behauptet, daß für den mehrjährigen Impfschutz noch einmal neu grundimmunisiert werden müsse (dh, das Tier müsse zwei Tollwutimpfungen im Abstand von vier Wochen bekommen, egal wie oft es vorher schon gegen T geimpft wurde). Das ist nicht wahr. Es wird behauptet, daß in tollwutgefährdeten Bezirken weiterhin jährlich geimpft werden müsse. Das ist nicht wahr. Es wird behauptet, daß man für Reisen weiterhin eine jährliche Tollwutimpfung benötige. Das ist nicht wahr. Innerhalb der EU werden die Mehrjahrestollwutimpfungen anerkannt (EU-Verordnung 998/2003). Für einige Länder wird darüber hinaus noch ein Labornachweis des Tollwutimpftiters verlangt. Es wird behauptet, daß Jungtiere grundsätzlich mehrmals gegen Tollwut geimpft werden müßten. Richtig ist jedoch, daß bei der Tollwut-Grundimmunisierung der Katzen- oder Hundewelpen entsprechend den Gebrauchsinformationen der Hersteller vorzugehen ist. Bei den meisten Mehrjahresimpfstoffen (Stand: Februar 2007) ist nur EINE Impfung im Alter von mindestens zwölf Wochen vom Hersteller vorgeschrieben (Ausnahme: Virbac-Produkte). Es kann allerdings sein, daß ein Jungtier von einer zusätzlichen Tollwutimpfung profitiert, etwa dann, wenn ein bestimmter Impftiter für die Einreise zum Beispiel nach England durch Labortest nachgewiesen werden muß (0,5 I.E.). Ein bestimmter Tollwutimpftiter wird jedoch nicht verlangt, wenn man das Tier NICHT in ein Land mit Titernachweispflicht mitnehmen möchte. Die deutsche Tollwutverordnung verlangt KEINEN Mindestimpftiter, sie verlangt nur die ordnungsgemäße Impfung entsprechend den Angaben des Impfstoff-Herstellers, also entsprechend den Beipackzettel-Angaben zur Grundimmunisierung von Jungtieren, bzw. zu den Zeitabständen der Wiederholungsimpfung bei ausgewachsenen Tieren.

 

Wenn der Tierarzt sich querstellt, sollten Tierhalter/innen eine andere Praxis aufsuchen.

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